Aus- & Fortbildung Kampfrichter “Allgemeiner Teil 0”
- Allgemeiner Teil der Sportordnung des DSB zum Erwerb der Kampfrichterlizenz B national, disziplinübergreifend
- für alle Disziplinen – außer Bogen – Teilnahme erforderlich
- Termin nutzbar zur Verlängerung der Kampfrichterlizenz
- Mindestteilnehmerzahl 15
Rückfragen an kampfrichter(at)tsbev.de
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