{"id":4941,"date":"2026-10-20T15:18:22","date_gmt":"2026-10-20T13:18:22","guid":{"rendered":"https:\/\/sszsuhl.de\/?page_id=4941"},"modified":"2026-10-20T16:57:40","modified_gmt":"2026-10-20T14:57:40","slug":"schiessstandordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sszsuhl.de\/en\/schiessstaende\/schiessstandordnung\/","title":{"rendered":"Schie\u00dfstandordnung"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;             <\/p>\n\n\n<p><strong>Schie\u00dfsportzentrum Suhl (SSZ) GmbH<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong><u>Schie\u00dfstandordnung<\/u><\/strong><strong><u>\u00a0<\/u><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Jeder Sch\u00fctze ist den Bestimmungen dieser Schie\u00dfstandordnung, der jeweils g\u00fcltigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Auf Schie\u00dfst\u00e4nden darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die beh\u00f6rdliche Erlaubnis f\u00fcr diese zugelassen sind und die nicht gem\u00e4\u00df \u00a7 6 AWaffV<sup>1<\/sup> vom Schie\u00dfen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis auf die zugelassenen Waffen und Munitionsarten ist an gut sichtbarer Stelle im Schie\u00dfstand anzubringen.<br \/>Das kampfm\u00e4\u00dfige Schie\u00dfen auf Schie\u00dfst\u00e4tten (siehe \u00a7 15 a Abs. 1 und \u00a7 27 Abs. 7 WaffG)\u00b2 sowie unzul\u00e4ssige Schie\u00df\u00fcbungen (gem\u00e4\u00df \u00a7 7 AWaffV)<sup>1<\/sup> sind vorher gesondert mit der Gesch\u00e4ftsleitung der SSZ GmbH zu vereinbaren.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muss nachgewiesen sein.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Ziel\u00fcbungen sind im Sch\u00fctzenstand nur mit in Richtung der Geschossf\u00e4nge zeigender M\u00fcndung gestattet. Grunds\u00e4tzlich muss die M\u00fcndung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt l\u00f6senden Schuss gef\u00e4hrdet bzw. verletzt werden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"5\">\n<li>Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schie\u00dfens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen d\u00fcrfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschl\u00fcsse, soweit konstruktionsbedingt m\u00f6glich, ge\u00f6ffnet sind.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li>Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen St\u00f6rungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verst\u00e4ndigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossf\u00e4nge zeigender M\u00fcndung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gef\u00e4hrdet wird.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"7\">\n<li>Bei St\u00f6rungen im Schie\u00dfbetrieb, die eine Einstellung des Schie\u00dfens erfordern, ist durch die verantwortliche Aufsichtsperson mit klaren Anordnungen bekanntzugeben, ob die Waffen zu entladen oder abzuschie\u00dfen sind. Das Schie\u00dfen darf erst auf Anordnung der verantwortlichen Aufsichtsperson fortgesetzt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"8\">\n<li>Sch\u00fctzen, die sich mit geladener Waffe im Sch\u00fctzenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gef\u00e4hrden, sind von der Teilnahme am Schie\u00dfen auszuschlie\u00dfen und vom Stand zu verweisen.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"9\">\n<li>Personen, die durch ihr Verhalten den sicheren oder reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung st\u00f6ren oder zu st\u00f6ren versuchen, k\u00f6nnen vom Stand verwiesen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"10\">\n<li>Rauchen und der Konsum von Alkohol, Cannabis und anderen Rauschmitteln sind auf den Sch\u00fctzenst\u00e4nden untersagt.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"11\">\n<li>Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse beim Schie\u00dfen durch Kinder und Jugendliche sowie die waffenrechtlichen Vorgaben f\u00fcr verantwortliche Aufsichtspersonen f\u00fcr die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit sind zu beachten.<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"12\">\n<li>Jedes Schie\u00dfen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson, deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuh\u00e4ngen ist, durchzuf\u00fchren. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schie\u00dfen st\u00e4ndig zu beaufsichtigen sowie insbesondere daf\u00fcr zu sorgen, dass die im Schie\u00dfstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Regelungen dieser Schie\u00dfstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verh\u00fctung von Gefahren erforderlich ist, das Schie\u00dfen und den Aufenthalt im Schie\u00dfstand zu untersagen. <br \/>Die Benutzer von Schie\u00dfst\u00e4nden haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen.<br \/>Die Aufsichtsperson darf w\u00e4hrend der Aufsichtst\u00e4tigkeit selbst nicht am Schie\u00dfen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsf\u00fchrung bef\u00e4higte Person darf schie\u00dfen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schie\u00dfstand befindet.<\/li>\n<\/ol>\n<p><\/p>\n<p>Stand: 2026\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0die Gesch\u00e4ftsleitung<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schie\u00dfsportzentrum Suhl (SSZ) GmbH \u00a0Schie\u00dfstandordnung\u00a0 Jeder Sch\u00fctze ist den Bestimmungen dieser Schie\u00dfstandordnung, der jeweils g\u00fcltigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. 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